Ehegatten-Unterhalt: 950 Euro kann jeder verdienen


Das OLG Hamm entschied im Rahmen eines Unterhaltsprozesses.

Zu klären war, ob der unterhaltsberechtigten Ehefrau fiktive Einkünfte zuzurechnen seien, obwohl sie keine Einkünfte aus Erwerbstätigkeit hatte.

Die Ehefrau selbst hat sich zwar beworben, wohl aber mit dem Ziel, keinen Erfolg zu haben, denn die Bewerbungen waren durchzogen mit Fehlern.

Das Gericht rechnete der Frau fiktives Einkommen in Höhe von 950 Euro netto monatlich an. Nach Auffassung der Richter kann eine ungelernte Person diesen Betrag erzielen. Auf dem Arbeitsmarkt gäbe es ausreichend Kapazitäten gerade im Bereich der Betreuung und Pflege älterer Menschen!

Das OLG Hamm entschied dazu folgendes:

1.Sind Bewerbungen erfolglos, da sie auf Grund von grammatischen Fehlern, Schreibfehlern und der Betonung einer jahrzehntelangen Familienphase schon in der ersten „Vorsortierphase“ einer Bewerberauswahl herausfallen, sind diese zum Nachweis der Erfüllung der Erwerbsobliegenheit nicht geeignet.

2. Ungelernten Erwerbstätigen können fiktive Einkünfte in Höhe von 10 Euro brutto/Stunde bzw. 950 Euro netto/Monat zugerechnet werden, da heute ein ständig steigender Bedarf an ungelernten Arbeitskräften im Bereich der Betreuung und Pflege älterer Menschen besteht.

3. Erzielt der Unterhaltsschuldner nach Verlust seiner Arbeitsstelle keine oder niedrigere Einkünfte als seine eheprägenden, hat er eine Abfindungszahlung zur Erhaltung der bisherigen wirtschaftlichen Verhältnisse einzusetzen und sein Einkommen aufzustocken. Das gilt auch für sonstige einmalige Sonderzahlungen des Arbeitgebers, wenn ihnen Lohnersatzfunktion zukommt. (Leitsätze der Verfasserin)

Entscheidungsbesprechung von Beatrix Ruetten zum Urteil v. 02.03.2012 – 13 UF 169/11 abgedruckt in FamFR 2012, 204

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