Kind vom neuen Lebensgefährten vor Scheidung


Ein während eines Scheidungsverfahrens geborenes Kind, welches nicht vom Ehemann abstammt, gilt zunächst als Kind des Ehemannes! Erst nach Rechtskraft der Scheidung kann der biologische Vater innerhalb eines Jahres die Vaterschaft anerkennen und wird dann rechtlicher Vater des Kindes. Sollten Sie schon für die Zeit zwischen Geburt und Rechtskraft der Scheidung "klare Verhältnisse" schaffen wollen, müssen Sie eine Vaterschaftsanfechtungsklage erheben.